Zuschüsse können alle Jugendgruppen, Jugendverbände und Jugendorganisationen bekommen, die im Landkreis Bad Kissingen ansässig sind.
Wer kann Zuschüsse bekommen?
Zuschüsse können alle Jugendgruppen, Jugendverbände und Jugendorganisationen bekommen, die im Landkreis Bad Kissingen ansässig sind. Antragsberechtigt beim KJR sind also nicht die Vereine (als Erwachsenen – oder Gesamtorganisation), sondern deren Jugendabteilungen, z.B. Schützenjugend, Bläserjugend, Sportjugend usw.
Um welche Summe geht es?
Der Kreisjugendring bekommt im Jahr 2020 vom Landkreis Bad Kissingen 94.000,-- € zur Erfüllung seiner Aufgaben.
Von diesen werden ca. 90.000,-- € direkt an die Jugendgruppen/Verbände für deren Maßnahmen und Anschaffungen ausgezahlt.
Zusätzlich verwaltet der KJR 25.000,-- € an Sportfördermitteln des Landkreises Bad Kissingen, die zweckgebunden für die Förderung von Anschaffungen im Sportbereich eingesetzt werden müssen.
Was wird alles bezuschusst?
Was genau bezuschusst wird, die Zuschusshöhe und die Zuschussmodalitäten diskutiert und beschließt die Vollversammlung des KJR.
Die Fördermodalitäten sowie das Antragsverfahren werden in den Zuschussrichtlinien beschrieben.
Für Fragen zu unseren Zuschussrichtlinien steht Ihnen unsere Geschäftsführung oder unser Vorsitzender gerne zur Verfügung!
WICHTIG! Wir haben für euch eine Fristenübersicht zusammengestellt.
Befristete Änderung der Zuschussrichtlinien für 2021/2022
Die Vollversammlung hat im Herbst 2021 erneut die Möglichkeit der Bezuschussung von Mund-Nasen-Schutz, Desinfektionsspendern und -mittel und Plexiglasscheiben in den Jahren 2021 und 2022 durch den Zuschusstitel 2 Arbeitsmittel/ Sachaufwendungen beschlossen.
Eine Übersicht wo sich in 2020/2021 Änderungen ergeben findet ihr hier:
Übersicht befristete Änderungen Zuschussrichtlinien 2021/2022