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    Wir beraten und unterstützen in inhaltlichen, organisatorischen und finanziellen Fragen und organisieren Veranstaltungen und Seminare für Kinder, Jugendliche und MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit.

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    Der Kreisjugendring Bad Kissingen bzw. die Kommunalen Jugendarbeit Bad Kissingen besitzt einen Geräte- und Materialpool.

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  • Zuschüsse für Jugendendarbeit
    Zuschüsse für Jugendendarbeit

    Zuschüsse können alle Jugendgruppen, Jugendverbände und Jugendorganisationen bekommen, die im Landkreis Bad Kissingen ansässig sind.

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Richtlinien:
Zuschussrichtlinien

Antragsformblätter:
- Grundförderung / Jahreserhebung

- Bildungs- und Freizeitmaßnahme

- Anschaffungen, Sachmittel, Renovierungskosten

Hinweis: Unsere Antragsformulare stehen als ausfüllbare PDF zur Verfügung!

Betreuer/innen- und Teilnehmendenliste:
PDF

Zuschüsse können alle Jugendgruppen, Jugendverbände und Jugendorganisationen bekommen, die im Landkreis Bad Kissingen ansässig sind.

Wer kann Zuschüsse bekommen?
Zuschüsse können alle Jugendgruppen, Jugendverbände und Jugendorganisationen bekommen, die im Landkreis Bad Kissingen ansässig sind. Antragsberechtigt beim KJR sind also nicht die Vereine (als Erwachsenen – oder Gesamtorganisation), sondern deren Jugendabteilungen, z.B. Schützenjugend, Bläserjugend, Sportjugend usw.

Um welche Summe geht es?
Der Kreisjugendring bekommt vom Landkreis Bad Kissingen jährlich 94.000,-- € zur Erfüllung seiner Aufgaben. Von diesen werden ca. 90.000,-- € direkt an die Jugendgruppen/Verbände für deren Maßnahmen und Anschaffungen ausgezahlt. Zusätzlich verwaltet der KJR 25.000,-- € an Sportfördermitteln des Landkreises Bad Kissingen, die zweckgebunden für die Förderung von Anschaffungen im Sportbereich eingesetzt werden müssen.

Was wird alles bezuschusst?
Was genau bezuschusst wird, die Zuschusshöhe und die Zuschussmodalitäten diskutiert und beschließt die Vollversammlung des KJR. Die Fördermodalitäten sowie das Antragsverfahren werden in den Zuschussrichtlinien beschrieben.

Für Fragen zu unseren Zuschussrichtlinien steht Ihnen unsere Geschäftsführung oder unser Vorsitzender gerne zur Verfügung!

Wir haben für euch eine Fristenübersicht zusammengestellt.